Noch bis zum 18. Januar 2019 könnt Ihr Euch um Fördermittel bewerben. Nicht nur für Gehbehinderte Menschen, sondern auch für Hör- und Sehgeschädigte.

Jede Gaststätte nutzen, uneingeschränkt ins Kino gehen, ein Museum besuchen oder aktiv Sport in einem Verein treiben ist nicht für ALLE möglich. Viele dieser Einrichtungen sind für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar oder im vollen Umfang nutzbar, Informationen für Hör- und Sehbehinderte aber auch Personen mit Lernschwierigkeiten nicht verständlich.

Mit diesem Wissen hatte der Freistaat Sachsen erstmals 2014 unter dem Motto „Lieblingsplätze für alle“ das Investitionsprogramm Barrierefreiheit mit einer Fördersumme von insgesamt drei Mio. Euro aufgelegt. Es soll Menschen mit Handicap den Zugang erleichtern und beispielhaft genannte Einrichtungen zu ihren Lieblingsplätzen werden lassen.

Für Straßen und Gehwege ist die Stadt zuständig. Im Bereich privater Eigentümer wird mit Förderung Barrierefreiheit unterstützt.

Das Programm richtet sich an Einrichtungen der Kultur-, Freizeit- und Bildungsbereiche, aber auch Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen oder Therapieräume. Es sollen Barrieren in Bereichen abgebaut werden können, in dem die Verantwortlichen entweder das Geld nicht haben oder sich für sie die Investition nicht rechnet.

Auch für 2019 stehen diese Fördermittel – für Chemnitz 215.400 Euro – zur Verfügung. Gefördert werden mit dem Programm bis zu 100 Prozent der Kosten, wenn das Vorhaben nicht teurer als 25.000 Euro ist. Anspruchsberechtigt sind neben gemeinnützigen Initiativen auch Gewerbetreibende. Anträge werden bis zum 18. Januar 2019 entgegen genommen.

Formulare und nähere Auskünfte sind im Sozialamt, Abt. Senioren- und Behindertenhilfe, Örtliche Betreuungsbehörde, unter Telefon 488-5023 zu erhalten oder per Mail unter mike.kaufmann@stadt-chemnitz.de anzufragen.
Weitere Informationen und Antrag im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz: