Seit 1. Januar ist die Pflegeversicherung so sehr verändert wie noch nie. Jetzt ist auch der neue Seniorenleitfaden der Stadt erschienen.

Es gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Im Mittelpunkt stehen die Fähigkeiten und der Grad der Selbstständigkeit jedes Einzelnen. Jetzt wird nicht nur der körperliche Hilfebedarf erfasst, sondern auch die geistigen Fähigkeiten, das Verhalten und das seelische Befinden. Also nicht nur, ob Ida Meier kaum laufen und die Arme nicht heben kann und deshalb morgens und abends Hilfe braucht, sondern auch, ob sie mitmacht oder sich gegen die Pflegekraft wehrt, um nur ein Beispiel zu nennen.

Wer schon eine Pflegestufe hat, braucht nichts zu tun. Die Pflegekasse informiert über die Änderung. Wenn die Leistungen sich nicht verbessern, gilt auf jeden Fall Bestandsschutz.

Aber wer noch keinen Antrag gestellt hatte oder einmal abgelehnt worden war, hat nach dem 1. Januar neue Chancen.

Dazu rät Sabine Lein, beim Seniorensozialdienst der Stadt Chemnitz zuständig für den Sonnenberg. Sie berät auch über mögliche Dienstleister. „Entweder treffen wir uns im Amt oder ich komme auch ins Haus“, bietet sie an. Auch die Pflegekassen bieten Beratung, und zwar nicht nur für die Betroffenen, sondern auch unabhängig davon für die Angehörigen.

Das Pflegeheim wird immer mehr zum Zuhause für die allerletzte Lebensphase. Die meisten Menschen wünschen sich, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu leben.

Die Pflegeversicherung hilft dabei, ein unterstützendes Netzwerk zu finanzieren, etwa durch Alltagsbegleiter, die stundenweise in die Wohnung kommen oder bei Wegen begleiten..

Alle Informationen für Chemnitz erklärt die Broschüre „Seniorenleitfaden“, die für 2017 wieder aktualisiert wurde. Broschüre „Seniorenleitfaden 2017″ (.pdf)

Kontakt:

Seniorensozialdienst, Annaberger Straße 93, 09120 Chemnitz

Telefon 0371 / 4885087

E-Mail: Sabine.lein@stadt-chemnitz.de

Allgemeine Infos über die Neuerungen: www.pflegestaerkungsgesetz.de

Foto: Symbolbild aus dem Stadtteil Sonnenberg