Viola Metzner, Sozialberaterin, bei „Neue Arbeit Chemnitz e.V.“ in der Hainstraße 125 informiert über wichtige Themen rund um Arbeit und Geld.Infoblatt Kündigung: Was muss ich tun, wenn ich gekündigt werde?

Infoblatt Corona-ALG I: Wer Arbeitslosengeld erhält, kann jetzt länger mit der Leistung rechnen. Im Rahmen des Zweiten Sozialschutz-Pakets wurde beschlossen, Arbeitslosengeld drei Monate länger auszuzahlen. Das gilt für alle, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 endet. Betroffene Kundinnen und Kunden werden von ihrer zuständigen Arbeitsagentur per Schreiben über die Verlängerung informiert und müssen selbst nichts unternehmen. Arbeitslosengeld (auch Arbeitslosengeld I oder ALG I genannt) erhalten sie automatisch drei Monate länger als gewöhnlich.

Infoblatt Aufstocker: Wenn das Einkommen nicht ausreicht, haben Sie Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen.

Infoblatt Freibeträge: Wie wird das Erwerbseinkommen auf den ALG II Bedarf angerechnet? Dafür ist das „anrechnungsfähige Einkommen“ entscheidend. Dies bedeutet, vom tatsächlichen Einkommen sind festgelegte Freibeträge abzuziehen sind. Das sich nach Abzug dieser Beträge ergebende, reduzierte Einkommen ist für die Leistungsberechnung maßgebend. Auch Erspartes darf bis zu einer bestimmten Höhe auf dem Konto bleiben.

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