Mit 2021 ist ein ereignisreiches Jahr zu Ende gegangen, das nicht nur von den Auswirkungen der Corona-Krise geprägt war. In diesem Jahr wird es nicht weniger spannend. Einige Änderungen und neue Gesetze für 2022 sind bereits in Kraft getreten.

So ist beispielweise der monatliche Regelsatz in der Grundsicherung für erwachsene Leistungsberechtigte zum 1. Januar um drei Euro gestiegen. Alleinstehende erhalten nun 449 Euro im Monat, Paare und Bedarfsgemeinschaften monatlich 404 Euro pro Person. Zudem erhöht sich der Anspruch auf persönlichen Schulbedarf von 154,50 Euro auf 156,00 Euro. Davon werden für das erste Schulhalbjahr 2022 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr 52 Euro gezahlt.

Darüber hinaus ist der gesetzliche Mindestlohn zum Jahreswechsel von 9,60 Euro auf 9,82 Euro gestiegen. Wer 2022 eine Ausbildung beginnt, erhält ab dem erstem Ausbildungsjahr mehr Geld. Mehr Geld gibt es auch für fast alle WohngeldempfängerInnen. Das Wohngeld ist nach der Reform von 2020 zum 1. Januar erstmals automatisch an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst worden.

Auch der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, ist erhöht worden. Außerdem kann sich jetzt jeder elektronisch arbeitslos melden und das Teilhabestärkungsgesetz für Menschen mit Behinderungen hat sich verbessert.

Es kommt also viel Neues auf uns zu. Wenn Sie mehr zu den genannten Themen erfahren wollen, besuchen Sie bitte die Sozial- und Informationsbüros der Neuen Arbeit Chemnitz e.V. Ob in der Hainstraße 125, der Leipziger Straße 39 oder der Albert-Köhler-Straße 44 – wir geben Ihnen gern Auskunft und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Das Team der Sozialberatung des Neue Arbeit Chemnitz e.V.