Der Stadtrat hat Mitte September das Gebietsbezogene Integrierte Handlungskonzept (GIHK) für eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung in Chemnitz beschlossen.

Das Handlungskonzept ist die Grundlage für die Förderung zahlreicher Maßnahmen aus den EU-Programmen EFRE und ESF Plus. Dazu hat der Stadtrat fünf neue Fördergebiete festgelegt, für die in den nächsten Monaten EU-Fördermittel beantragt werden sollen – drei EFRE- und zwei ESF Plus-Gebiete. Der Sonnberg befindet sich sowohl in einem EFRE (“EFRE Chemnitz Mitte”) als auch in einem ESF Plus (“ESF Chemnitz Mitte”) Gebiet.

Die ausgewählten Quartiere sind in verschiedener Weise im Vergleich zur Gesamtstadt benachteiligt, z.B. durch den Anteil an Empfängern von Sozialleistungen, hohe Leerstände an Gewerbeflächen und Brachen, durch eine schlechtere Umweltsituation, mangelhafte Infrastrukturen oder sie weisen besonderen Unterstützungsbedarf an kleinteiliger lokaler Wirtschaft auf. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen helfen, diese Defizite mit einem integrierten Ansatz auszugleichen und die dort lebenden und arbeitenden Menschen vielfältig und bedarfsgerecht zu unterstützen.

Lokale Akteure und weitere Experten brachten zahlreiche Projektideen für die Gebiete ein. Mithilfe der Förderung im EFRE, dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung, können vorwiegend Investitionen finanziert werden, die dem Klimaschutz, der Stadtökologie und der wirtschaftlichen und sozialen Belebung der ausgewählten Quartiere dienen. Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds – ESF – unterstützt niedrigschwellig und wohnortnah in besonderem Maße soziale Projekte. Dabei umfasst das Spektrum sozialpädagogisch begleitete Projekte für Kinder und Jugendliche, Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Erwachsene, Umweltbildung für alle, Mitmachangebote von Theatern und Schreibwerkstätten sowie interkulturelle Angebote für und mit Migranten:innen.

Die tatsächliche Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist nun davon abhängig, dass der städtische Haushaltsplan für die nächsten Jahre genehmigt und ein ausreichendes Fördermittelbudget bewilligt wird. Dann ist ein Start der verschiedenen Maßnahmen vor Ort im zweiten Quartal 2023 möglich.

Das Gebietsbezogene Integrierte Handlungskonzept (GIHK) könnt ihr Euch hier anschauen: Gebietsbezogenes Integriertes Handlungskonzept