Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“
„Hier kommt man ja gar nicht rein, wenn man nicht gut zu Fuß ist!“ Bis zum 15. Januar werden Förderanträge für den Abbau von Barrieren angenommen.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz fördert im Jahr 2017 wieder kleine Investitionen zum Abbau von Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheits-, aber auch im Gastronomiebereich in der Höhe von bis zu 25.000 Euro je Maßnahme. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher bis zu 100 Prozent gefördert werden kann.
Die Maßnahmen sind bis zum 13. Januar 2017 bei der Stadt zu beantragen und im Jahr 2017 umzusetzen.
Auch Mieter können Anträge stellen. Es geht nicht nur um Baumaßnahmen, sondern auch um Barrierefreiheit für Hör- und Sehbehinderte.
Kontakt:
Sozialamt, Telefon 488-5020, E-Mail Ina.Platzer@stadt-chemnitz.de
Stadtplanungsamt, Telefon 488- 6042, E-Mail Romy.Ulbricht@stadt-chemnitz.de.
Alle Informationen im Internet
Comments are closed.
Letzte Kommentare